Ausbildungsablauf

Anmeldung / Allgemeine Informationen

  • Telefonische Anmeldung
     unter 0 73 81 / 87 99
     
  • Anmeldung im Theorieunterricht
    • Montag & Mittwoch ab 18 Uhr in Münsingen
    • Dienstag um 19 Uhr in Hayingen
    • Donnerstag um 19 Uhr in Oberstetten
       
  • oder verabreden Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit uns

 

Antrag

Zur Erlangung der Fahrerlaubnis müssen Sie bei der FE-Behörde einen FE-Antrag stellen. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Antrag fertig ausgefüllt von uns. Diesen müssen Sie mit den notwendigen Intarsien auf dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes abgeben, von wo aus der Antrag dann zum Landratsamt und nach Bearbeitung vom Landratsamt zum TÜV übermittelt wird.

Sie müssen lediglich die notwendigen Intarsien besorgen:

  • Bei den Klassen L, T, AM, A1, A2, A, B, BE:
    • einen Sehtest (kann man beim Augenarzt, bei jedem Optiker oder beim TÜV machen)
    • eine Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs (z.B. beim DRK oder den Johannitern)
    • ein aktuelles Passfoto
       
  • Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
    • eine Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs (z.B. beim DRK oder den Johannitern)
    • eine augenärztliche Untersuchung (Formulare bei uns)
    • eine ärztliche Untersuchung (Formulare bei uns)
    • ein aktuelles Passfoto
       
  • Bei den Klassen B96, B196:
    • ein aktuelles Passfoto
       

 

Theorieunterricht

Bereits mit der Anmeldung können Sie mit den Besuchen der Theorieunterrichten beginnen.
 

Wann ist Unterricht?

Jeden Montag & Mittwoch
In Münsingen
von 19:00 bis 20:30 Uhr

Jeden Dienstag
in Hayingen
von 19:00 bis 20:30 Uhr

Jeden Donnerstag
in Oberstetten
von 19:00 bis 20:30 Uhr

Motorradunterricht einmal im Monat Dienstags von 19:00 bis 22:00 Uhr. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang in den Fahrschulen oder klicken Sie hier.
LKW Unterricht immer Montags von 20:30 bis 22:00 Uhr in Münsingen.

Wie oft muss ich kommen?

Theorieunterricht
(zum vergrößern bitte auf das Bild klicken)

 

Praktischer Unterricht

Vereinbaren Sie einen Termin mit ihrem Fahrlehrer, er wird Sie an Ihr Fahrzeug heranführen.

Die Ausbildung findet in mehreren Stufen statt:
In der Grundausbildung werden Sie mit Ihrem Fahrzeug vertraut gemacht, lernen wie Anfahren und Schalten.
In der Aufbaustufe geht es weiter mit Bremsübungen, Anfahren am Berg,...
In der Leistungsstufe kommt dann die Ausbildung in der Stadt. Ihr Fahrlehrer steht Ihnen jederzeit hilfreich zur Seite. Er/Sie wird nichts von Ihnen verlangen, was Sie überfordern könnte.

Wenn Sie diese drei Stufen hinter sich haben, kommen die Sonderfahrten (Überland / Autobahn / Nachtfahrt).
Dann kommt die Reifestufe, in der wir auch eine Prüfungstestfahrt machen werden.

Stellt der Fahrlehrer die Prüfungsreife fest, wird er Sie zur praktischen Prüfung anmelden, die frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters möglich ist.

Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE
 

Vorbesitz der Klasse(n) Dauer des Vorbesitzes Erwerb Grundaus-
bildung
Überland Autobahn Nachtfahrt
C C mehr als 2 Jahre D 7 8 4 3
D1 6 4 2 2
C C bis 2 Jahre D 14 16 8 6
D1 8 8 4 4
B/ C1 B/ C1 mehr als 2 Jahre D 33 12 8 5
D1 16 8 4 4
B/ C1 B/ C1 bis 2 Jahre D 45 22 14 8
D1 41 19 12 7
D1 D 20 5 5 5
D DE 4 3 1 1
D1 D1E 4 3 1 1

 

Besondere Ausbildungsfahrten A1, A, B A1 auf A2 (*),
A2 auf A (*)
  B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E
B auf C,
C auf CE
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 3   3 5
Schulung auf Autobahnen 4 2   1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1   1 3

 

Besondere Ausbildungsfahrten C1 und C1E

in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
  C und CE

in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
  Solo Zug Gesamt   Solo Zug Gesamt
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 1 3 4   3 5 8
Schulung auf Autobahnen 1 1 2   1 2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 0 2 2   0 3 3

(*) = Bei Vorbesitz weniger als zwei Jahre

 

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung findet immer Montags im Verlauf des Vormittags beim TÜV in Münsingen statt.
Ihr Fahrschul-Team Sailer wird Sie dorthin begleiten.
Die Theorieprüfung wird ab dem 01. April 2009 am PC abgehalten. Die Prüfung dürfen Sie 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen.
Als Vorbereitung auf die Theorieprüfung findet immer Montags und Mittwochs von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr betreutes Bogenschreiben in Münsingen in der Fahrschule statt.

 

Praktische Prüfung

Sobald der Fahrlehrer über den Ausbildungsstand der Prüfungsreife überzeugt ist, alle Pflichtfahrstunden absolviert sind, meldet die Fahrschule ihn zur Prüfung an. Die Prüfung wird abgenommen vom TÜV Südwest, Termine werden durch das Terminbüro vergeben.
In unserer Fahrschule wird jeder Schüler kurz vor der Prüfungsfahrt nochmals durch "Warmfahren" gut vorbereitet.
Dadurch erzielten wir in der Vergangenheit absolute top Prüfungsergebnisse, 2019 mit einer Erfolgsquote von 88%!
 

 

Befristung aller Kartenführerscheine

Beginnend mit dem 19.01.2013 werden alle Führerscheinkarten mit einem Ablaufdatum versehen. Dieses Datum beträgt 15 Jahre und dient der Aktuellerhaltung des Passbildes. Das Ablaufdatum befindet sich auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4b. D.h. alle 15 Jahre muss der Führerschein mit Abgabe eines aktuellen Passbildes verlängert werden. Für Kartenführerscheinbesitzer, deren Karte vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, gilt eine Umschreibungspflicht. Bis wann die Umschreibung erfolgen muss, ist abhängig vom Geburtsjahrgang des Führerscheinbesitzers bzw. dem Erteilungsdatum des Führerscheins.

geboren im Zeitraum ...   Stichtag für den Umtausch  
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
ab 1971 19. Januar 2025

 

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

ausgestellt im Zeitraum ...   Stichtag für den Umtausch  
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
ab 2012 19. Januar 2033
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