Weiterbildung
LKW
Alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer (Klasse C1, C1E, C, CE) müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Bereich BKF (Berufskraftfahrer) mit mindestens 35 Stunden nachweisen. Die Weiterbildung kann entweder am Stück (Wochenweiterbildung mit 35 Stunden) oder in 5 Einheiten à mindestens 7 Stunden erfolgen. Mit den erlangten Bescheinigungen nach absolvierter Weiterbildung muss man sich dann im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen. Nun darf man wieder für 5 Jahre gewerblich fahren.
BUS
Alle gewerblich tätigen Busfahrer (Klasse D1, D1E, D, DE) müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Bereich BKF (Berufskraftfahrer) mit mindestens 35 Stunden nachweisen. Die Weiterbildung kann entweder am Stück (Wochenweiterbildung mit 35 Stunden) oder in 5 Einheiten à mindestens 7 Stunden erfolgen. Mit den erlangten Bescheinigungen nach absolvierter Weiterbildung muss man sich dann im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen. Nun darf man wieder für 5 Jahre gewerblich fahren.